Sozialermäßigungen

Sozialermäßigungen

Der Stadt Kolbermoor ist es ein besonderes Anliegen, jedem Kolbermoorer Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen den Besuch der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor zu ermöglichen.

Deshalb möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die Sozialermäßigungen sowie auf Geschwisterermäßigungen hinweisen. Sprechen Sie uns einfach an. Nähere Informationen erhalten Sie im Büro der Musikschule unter 08031 95776.

 

§4 Ermäßigungen

(3) Es wird eine Sozialermäßigung auf die nach Abzug der Familienermäßigung verbleibenden Gebühren auf schriftlichen Antrag gewährt.

a) Die Gebühren werden um 25 % ermäßigt für Schülerinnen und Schüler oder deren Unterhaltspflichtigen,

  • die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
  • die Kindergeldzuschlag nach SGB III (Arbeitsförderungsgesetz) beziehen

b) Die Gebühren werden um 50 % ermäßigt für Schülerinnen und Schüler oder deren Unterhaltspflichtigen,

  • die Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
  • die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
  • die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Falls keines der o. g. Kriterien zutrifft, kann in besonderen Härtefällen im Einzelfall eine Ermäßigung gewährt werden.

Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistung haben, müssen diese Leistungen vor Erhalt der Sozialermäßigung beantragen. Gewährte Bildungs- und Teilhabeleistungen sind für die Musikschule zu verwenden, sofern sie nicht bereits für andere Teilhabeangebote verwendet werden. Die Teilhabeleistungen werden von der sozialermäßigten Unterrichtsgebühr in Abzug gebracht.

Der Nachweis wird durch Vorlage entsprechender Bescheide geführt. Bei den unter lit. a und b genannten Bescheiden darf das Bescheiddatum bei Antragstellung für die Sozialermäßigung nicht älter als 4 Wochen sein.

Die Sozialermäßigung gilt nicht für Gastschüler.

 

Zum Formular

Klassische Stimmbildung FAQ

Welche Unterrichtsdauer ist am Anfang sinnvoll?


Welche Unterrichtsdauer ist am Anfang sinnvoll?

30 Minuten Einzelunterricht ist ein guter Start. Es sind aber auch 45 Minuten möglich.

Gibt es Gruppenunterricht?


Gibt es Gruppenunterricht?

Ja, 2er  Gruppen sind auch eine gute Möglichkeit.

Wie oft findet der Unterricht statt?


Wie oft findet der Unterricht statt?

Der Unterricht findet einmal in der Woche statt. Unterrichtstag für Popgesang ist im Moment der Mittwoch. Während der allgemeinen Schulferien ist unterrichtsfrei. Für Erwachsene gibt es Gutscheine mit 12 oder 18 Einzelstunden zu 30 Minuten mit flexibler Termingestaltung.

Wie lange muss ich üben?


Wie lange muss ich üben?

Anfangs täglich 10 bis 15 Minuten, dann sollte es dem Lernfortschritt entsprechend angepasst werden.

Wie wird der Unterrichtstermin festgelegt?


Wie wird der Unterrichtstermin festgelegt?

Den Unterrichtstermin besprichst Du am Anfang des Schuljahres mit Deiner Lehrkraft, so dass der Termin für Dich und Deinen Lehrer/in gut passt.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?


Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Im Grunde keine, jedoch Notenkenntnisse, elementare Fähigkeiten auf einem Instrument und das Singen in einem Chor wäre wünschenswert.

Hinweise

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Der Stadt Kolbermoor ist es ein besonderes Anliegen, jedem Kolbermoorer Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen den Besuch der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor zu ermöglichen.

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Gutscheine


Gutscheine

Für Erwachsene werden Gutscheine mit 12 oder 18 Einzelstunden zu 30 Minuten angeboten.

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