Öffnungszeiten Sekretariat der Stadtsing-und Musikschule Kolbermoor:
Rosenheimer Str. 1, 83059 Kolbermoor
Montag - Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich
Mittwoch von 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr

Verwaltung: Elke Döring
Öffnungszeiten Sekretariat der Stadtsing-und Musikschule Kolbermoor:
Rosenheimer Str. 1, 83059 Kolbermoor
Montag - Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich
Mittwoch von 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr

Verwaltung: Elke Döring
| Pfingsten 25 | 10.06.2025 - 20.06.2025 |
| Sommer 25 | 01.08.2025 - 15.09.2025 |
| Herbst 25 | 03.11.2025 - 07.11.2025 |
| Weihnachten 25 | 22.12.2025 - 06.01.2026 |
| Fasching 26 | 16.02.2026 - 20.02.2026 |
| Ostern 26 | 30.03.2026 - 10.04.2026 |
| Pfingsten 26 | 26.05.2026 - 05.06.2026 |
| Sommer 26 | 03.08.2026 - 14.09.2026 |
| Herbst 26 | 02.11.2026 - 06.11.2026 |
| Weihnachten 26 | 24.12.2026 - 08.01.2027 |
| Fasching 27 | 08.02.2027 - 12.02.2027 |
Das Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 regelt den umfassenden aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.
Das Schutzkonzept der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor lehnt sich an §8a SGB VIII an und ist neben dem Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach §72a SGB VIII eine wichtige Säule, um dem Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen in der Stadtsing-und Musikschule Kolbermoor gerecht zu werden.
Grundsätzliche Gedanken:
Für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor hat das Wohl der Schülerinnen und Schüler höchste Priorität. Die Lehrkräfte schaffen durch einen respektvollen und achtsamen Umgang eine positive Atmosphäre. Eine professionelle Klarheit über die eigene Rolle als Lehrkraft und verlässliche Regeln sorgen für einen vertrauensvollen Umgang.
Beim Unterricht an der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor werden neben theoretischen und interpretatorischen Inhalten besonders auch körperliche Fähigkeiten vermittelt. Beim Erlernen eines Instrumentes oder des Singens spielen kleinste Unterschiede in der Motorik und Haltung eine wichtige Rolle. Diese können nicht nur durch verbale Vermittlung gelehrt werden, sondern bedingen in manchen Fällen auch eine Korrektur, bei der Körperkontakt sinnvoll sein kann.
Für die Lehrkräfte der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor steht ein respektvoller und achtsamer Umgang mit den Schülerinnen und Schülern im Zentrum der Unterrichtstätigkeit. Körperkontakte sollen nur bei pädagogischer Notwendigkeit und mit großer Sensibilität erfolgen. Schülerinnen und Schüler werden vor Körperkontakten gefragt und müssen die Möglichkeit haben, diese auch abzulehnen. Die Lehrkräfte sind angehalten, ihr Vorgehen mit den Schülerinnen und Schülern abzusprechen. So sollen Missverständnisse und empfundene Grenzverstöße verhindert werden.
Durch eine wertschätzende Sprache und ein angemessenes Verhalten werden die Grenzen der Schülerinnen und Schüler respektiert. Die Lehrkräfte können im Gegenzug die Einhaltung ihrer eigenen Grenzen durch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern erwarten.
Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder aus Versehen passieren und nicht das Resultat einer fachlichen und/oder persönlichen Unzulänglichkeit sind.
Sie geschehen bewusst und absichtlich. Kennzeichnend ist das Hinwegsetzen über Gesetze, gesellschaftliche und kulturelle Normen, Regelungen der Schule und den Widerstand der Betroffenen. Sie sind Ausdruck einer respektlosen und grenzüberschreitenden Haltung den Schüler*innen gegenüber.
Das Spektrum sexueller Belästigung und Gewalt umfasst:
Prävention:
Alle Lehrkräfte der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor müssen vor Aufnahme ihrer Unterrichtstätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und werden mit unserem Schutzkonzept vertraut gemacht.
Was ist uns wichtig:
Sensibilisierung der Lehrkräfte in Bezug auf das Verhalten der Schüler*innen untereinander:
Immer wieder kann man beobachten, dass Schüler*innen sich auch Gleichaltrigen gegenüber respektlos verhalten, andere ausschließen oder ignorieren, schlecht übereinander reden. Gerade durch das Nutzen vielfältiger sozialer Netzwerke werden persönliche Informationen häufig unbedacht weitergegeben, es entstehen Gerüchte, die auch Mobbing zur Folge haben. Deshalb sind wir sensibel für das Verhalten unserer Schüler*innen untereinander, um für gemeinsames Musizieren gute Grundvoraussetzungen und Vertrauen zu schaffen.
Bei Fehlverhalten ist die Lehrkraft angehalten einzuschreiten und dieses zu unterbinden. Nach angemessener Entschuldigung sollte gemeinsam mit den betroffenen Schüler*innen nach geeigneten Formen in Umgang und Kommunikation gesucht werden. Fehlverhalten von Schüler*innen kann zum Ausschluss aus Ensembles oder der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor führen.
Intervention:
Eltern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor nehmen Indizien wahr, die einen vagen Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohl in der Musikschule begründen (z.B. verändertes Verhalten bei den eigenen Kindern, Auffälligkeiten bei Kolleginnen und Kollegen):
Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschule haben einen erhärteten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung in der Musikschule:
• Gespräch mit der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler sowie den Erziehungs- berechtigten. Bei nicht Entkräftung des Verdachtes werden, falls notwendig, weitere Informationen eingeholt.
• Der Opferschutz steht im Vordergrund. Jedweder Einfluss der beschuldigten Lehrkraft auf betroffene Schülerinnen und Schüler wird unterbunden.
• Die weiteren Konsequenzen werden mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung abgesprochen und umgesetzt.
• Sollte sich ein öffentlich gemachter Verdacht als falsche Anschuldigung erweisen, wird die Musikschule die Wiederherstellung des Rufes der Lehrkraft betreiben.
Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Musikschule (z.B. Familienumfeld):
• Kontaktaufnahme mit der Schulleitung oder Ansprechpartnerin Julie Berger in der Musikschule: Was ist beobachtet worden? Wie ist die Faktenlage? Welche weiteren Schritte können unternommen werden, um eine bessere Einschätzung der Situation zu erreichen?
• Das Gespräch ist absolut vertraulich. Sollte sich der Verdacht als unbegründet erweisen, werden keine weiteren Schritte unternommen. Die Vertraulichkeit bleibt gewahrt.
Handlungsweisend ist immer das Kindeswohl. In Fällen, in denen Lehrkräfte beschuldigt werden, ist es Aufgabe der Schulleitung entsprechend dieser Richtlinien durch Aufklärung und klare Positionierung zu intervenieren. Im Falle einer ungerechtfertigten Beschuldigung ist es ebenfalls Aufgabe der Schulleitung, die Lehrkraft ohne Einschränkungen zu rehabilitieren.
Das Leitungsteam (Günther Obermeier, Markus Lohmeier) der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor sowie Frau Berger sind direkte Ansprechpersonen für das Thema. Das Thema wird regelmäßig aufgegriffen und über die Aktualisierungen der Präventionskonzepte sowie die mögliche Durchführung von Maßnahmen (Fortbildungen, der Sensibilisierungen, aktuelle Informationen) beraten, um die Thematik im Bewusstsein der Mitarbeiter/innen präsent zu halten.
Fazit:
Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor - „ein geschützter Ort für Kinder und Jugendliche" will sicherstellen, dass die Musikschule stets ein Ort ist, in dem Kinder und Jugendliche vor Übergriffen durch psychische, körperliche und verbaler Gewalt geschützt sind.
Fassung vom 16.9.2025
Ansprechpartner:
Günther Obermeier:
Markus Lohmeier:
Julie Berger:
Caritas-Zentrum Rosenheim Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle:
Alle unten aufgeführten Gebühren (gültig ab Sept. 2025) sind Jahresgebühren und werden in 6 Raten während des laufenden Schuljahres (Oktober - Dezember - Februar - April - Juni - August) abgebucht.
Das Unterrichtsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Es gilt die staatliche Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Bayern.
Belegt ein Schüler ein weiteres Instrumental-Hauptfach gilt folgende Ermäßigung: 25 % für alle zusätzlichen Instrumental-Hauptfächer.
Für Erwachsene* gilt ein Zuschlag von 10 % (Ausnahme: Gutschein)
Die Anmeldung ist erst mit Erhalt der Anmeldebestätigung rechtsgültig.
Sozialermäßigung gilt nicht für Gastschüler.
Alle unten aufgeführten Gebühren (gültig ab Sept. 2025) sind Jahresgebühren und werden in 6 Raten während des laufenden Schuljahres (Oktober - Dezember - Februar - April - Juni - August) abgebucht.
Belegt ein Schüler ein weiteres Instrumental-Hauptfach gilt folgende Ermäßigung: 25 % für alle zusätzlichen Instrumental-Hauptfächer.
Für Erwachsene* gilt ein Zuschlag von 10 % (Ausnahme: Gutschein)
Die Anmeldung ist erst mit Erhalt der Anmeldebestätigung rechtsgültig.
Sozialermäßigung kann nur für Kolbermoorer Schüler gewährt werden.
für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor
(Gebührensatzung Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor)
gültig ab 1. September 2025
Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:
zuletzt geändert durch Satzung vom 26. März 2025
Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: