Sozialermäßigungen

Sozialermäßigungen

Der Stadt Kolbermoor ist es ein besonderes Anliegen, jedem Kolbermoorer Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen den Besuch der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor zu ermöglichen.

Deshalb möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die Sozialermäßigungen sowie auf Geschwisterermäßigungen hinweisen. Sprechen Sie uns einfach an. Nähere Informationen erhalten Sie im Büro der Musikschule unter 08031 95776.

 

§4 Ermäßigungen

(3) Es wird eine Sozialermäßigung auf die nach Abzug der Familienermäßigung verbleibenden Gebühren auf schriftlichen Antrag gewährt.

a) Die Gebühren werden um 25 % ermäßigt für Schülerinnen und Schüler oder deren Unterhaltspflichtigen,

  • die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
  • die Kindergeldzuschlag nach SGB III (Arbeitsförderungsgesetz) beziehen

b) Die Gebühren werden um 50 % ermäßigt für Schülerinnen und Schüler oder deren Unterhaltspflichtigen,

  • die Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
  • die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
  • die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Falls keines der o. g. Kriterien zutrifft, kann in besonderen Härtefällen im Einzelfall eine Ermäßigung gewährt werden.

Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistung haben, müssen diese Leistungen vor Erhalt der Sozialermäßigung beantragen. Gewährte Bildungs- und Teilhabeleistungen sind für die Musikschule zu verwenden, sofern sie nicht bereits für andere Teilhabeangebote verwendet werden. Die Teilhabeleistungen werden von der sozialermäßigten Unterrichtsgebühr in Abzug gebracht.

Der Nachweis wird durch Vorlage entsprechender Bescheide geführt. Bei den unter lit. a und b genannten Bescheiden darf das Bescheiddatum bei Antragstellung für die Sozialermäßigung nicht älter als 4 Wochen sein.

Die Sozialermäßigung gilt nicht für Gastschüler.

 

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Gitarre FAQ

Ab welchem Alter kann ich Gitarre lernen?


Ab welchem Alter kann ich Gitarre lernen?

Ab ca. 5 Jahren. Allerdings sollte ein Elternteil im Unterricht dabei sein, bis die Schüler selbstständig genug sind. Das ist dann etwa ab 8 Jahren der Fall.

Brauche ich ein eigenes Instrument?


Brauche ich ein eigenes Instrument?

Ja, ein eigenes Instrument zu Hause ist Grundvoraussetzung für einen Instrumentalunterricht. Das kann gekauft oder ausgeliehen sein

Wie viel kostet ein Anfängerinstrument?


Wie viel kostet ein Anfängerinstrument?

250-300 € sollte man in jedem Fall investieren. Wichtig zu beachten ist, dass die Decke des Instrumentes aus Massivholz ist und die Saitenlage (Abstand zwischen Saiten und Bünden) nicht zu hoch ist. Bei Gitarren unter 200 € vom Discounter ist beides meist nicht der Fall und man wird keinen Spaß beim Erlernen des Instrumentes haben. Am besten vor dem Kauf mit der Lehrkraft sprechen.

Kann man ein Instrument ausleihen?


Kann man ein Instrument ausleihen?

Instrumente können in einigen umliegenden Musikgeschäften auch geliehen werden (z.B. Musik Humbach in Rosenheim oder Musik Schneider in Bad Aibling).

Was kann ich mit der Gitarre spielen?


Was kann ich mit der Gitarre spielen?

Mit der Gitarre kann man so gut wie alle Genres abdecken. Von Akkordbegleitung am Lagerfeuer über Popmusik, Rock, Blues und Volksmusik bis zur Klassik ist fast alles möglich.

Was brauche ich sonst noch?


Was brauche ich sonst noch?

Eine Fußbank (oder auch Fußstuhl), einen Notenständer, einen Kapodaster für (klassische) Nylonsaiten-Gitarren mit geradem Griffbrett, ein Notenheft (bitte die Empfehlung des Lehrers abwarten!), einen Stuhl in passender Höhe und im besten Fall noch einen Gitarrenständer, so dass die Gitarre auch zuhause immer griffbereit steht.

Welche Unterrichtsdauer ist am Anfang sinnvoll?


Welche Unterrichtsdauer ist am Anfang sinnvoll?

30 Minuten Einzelunterricht ist ein guter Start.

Gibt es Gruppenunterricht?


Gibt es Gruppenunterricht?

Ja gibt es. Allerdings nur, wenn die Schüler von Alter und Leistungs-/Wissensstand in etwa gleich auf sind. Für den Anfang empfiehlt sich aber der Einzelunterricht, welcher später durch die Teilnahme am Ensemble ergänzt werden kann.

Wie oft findet der Unterricht statt?


Wie oft findet der Unterricht statt?

Der Unterricht findet einmal in der Woche statt. Während der allgemeinen Schulferien ist unterrichtsfrei. Für Erwachsene gibt es Gutscheine mit 12 oder 18 Einzelstunden zu 30 Minuten mit flexibler Termingestaltung.

Wie lange muss ich üben?


Wie lange muss ich üben?

Grundsätzlich gilt natürlich: je mehr, desto besser! Das Wichtigste ist aber die Kontinuität. Jeden Tag 10-20 Minuten bringt mehr, als einmal die Woche eine Stunde.
So lassen sich sehr schnell Fortschritte erzielen und Freude und Motivation bleiben hoch.

Wie wird der Unterrichtstermin festgelegt?


Wie wird der Unterrichtstermin festgelegt?

Der Unterrichtstermin wird am Anfang des Schuljahres direkt mit dem Lehrer vereinbart. Wunschtermine werden berücksichtigt, können allerdings nicht immer gewährleistet werden, da alle Schüler untergebracht werden müssen. Erfahrungsgemäß findet sich aber immer eine Lösung.

Hinweise

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Der Stadt Kolbermoor ist es ein besonderes Anliegen, jedem Kolbermoorer Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen den Besuch der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor zu ermöglichen.

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Gutscheine


Gutscheine

Für Erwachsene werden Gutscheine mit 12 oder 18 Einzelstunden zu 30 Minuten angeboten.

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